Konformitätsnachweis für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile und Bausätze
Für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium gilt die Europäische Bauproduktenverordnung – davor die Bauproduktenrichtlinie – in Verbindung mit der DIN EN ISO 9001:ff. Danach dürfen tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium nur noch dann in den Mitgliedstaaten der EU auf den Markt gebracht werden, wenn sie mit einer CE-Kennzeichnung ausgezeichnet sind.
Die DIN EN ISO 1090:ff ist der Standard für das Inverkehrbringen und das Ausführen von tragenden Bauteilen aus Stahl und Aluminium. Sie wurde 2012 veröffentlicht und hat bis dahin geltende Normen ersetzt. Mit Ablauf einer Übergangsfrist darf seit 2014 nur noch die DIN EN ISO 1090:ff für neue Zertifikate in diesem Bereich verwendet werden.
Die Norm besteht aus zwei Teilen, der DIN EN ISO 1090-1:ff und der DIN EN ISO 1090-2:ff.
Teil 1 richtet sich an die Hersteller und das Inverkehrbringer dieser Bauteile.
Die Hersteller müssen ihr Unternehmen und ihre werkseigene Produktionskontrolle durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle zertifizieren lassen. Mit dem Zertifikat wird die Qualifikation der Beschäftigten nachgewiesen, die erforderliche technischen Ausrüstung und auch die definierten Produkteigenschaften der Bauteile. Das Zertifikat ist unbedingte Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Auf dieser Grundlage gibt der Hersteller eine Konformitätserklärung ab, mit der er die Eigenschaften des Produkts garantiert.
Teil 2 betrifft die Ausführung der Stahltragwerke im Werk und auf der Baustelle.
Danach wird sichergestellt, dass die Bauteile verwendbar sind und gemäß § 3 der Bauprodukten- und Bauartenverordnung eine besondere Qualifikation beim Schweißen von Stahlbauteilen und Bausätzen vorhanden ist.
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Die DIN EN ISO 1090:ff hat folgende, wesentlichen Inhalte
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